Der Ausweis hat die Geltungsdauer wie Ihr Bescheid über die Sozialleistungen. In der Regel ein halbes Jahr.
Die Gültigkeitdauer ist auf Ihrem Abholausweis vermerkt.
Ist er abgelaufen und Sie haben einen neuen Bescheid über die Sozialleistungen erhalten , legen Sie diesen dann bitte erneut bei uns vor.
Sie erhalten dann einen neuen Abholausweis.
Das Tütengeld beträgt für Erwachsene 2,00 € und für Kinder 0,25 € .